Telekom-Teuerungsklausel ist Ärger des Jahres 2023
Im Jahr 2023 hat der Konsumentenschutz viele Konflikte in den Online- und Telekom-Bereichen beobachtet. Speziell sorgt die Teuerungsklausel der drei grossen Telekom-Firmen für Unverständnis. Diese Klausel kürt der Konsumentenschutz zum Ärger des Jahres 2023.
Kundinnen und Kunden hatten im Jahr 2023 vor allem mit vertraglichen Konflikten im Online- und Telekom-Bereich zu kämpfen. Bei solchen Konflikten können sich die Kundinnen und Kunden an den Konsumentenschutz wenden. Dieser verzeichnet für das vergangene Jahr 4444 Fälle, bei denen es im Onlinebereich nicht mit rechten Dingen zuging. Die drei häufigsten genannten Punkte in diesem Bereich sind Lieferverzögerungen bei Onlinebestellungen, Knebelverträge bei Onlinedating-Plattformen und Garantieleistungen. Ein Viertel aller Meldungen bezieht sich auf Probleme mit Konsumverträgen.
Zum Ärger des Jahres 2023 kürt der Konsumentenschutz die automatische Teuerungsklausel der drei grossen Schweizer Telekom-Anbieter Swisscom, Sunrise und Salt. Mit dieser Klausel geben sich die Unternehmen das Recht, aufgrund der allgemeinen Teuerung eine Preiserhöhung durchzuführen, ohne der Kundschaft ein Kündigungsrecht zu gewähren.
Die Klausel ist laut Konsumentenschutz nicht nur unlauter, sondern treibt auch die Teuerung weiter an. Insgesamt betreute der Konsumentenschutz im vergangenen Jahr 4315 Fälle im Telekom-Bereich, was 24 Prozent der gesamten Konsumentenschutz-Fälle ausmacht. Ebenfalls auf der sogenannten Ärgerliste 2023 sind unlautere Praktiken wie Abofallen und Greenwashing, welche für 19 Prozent aller Fälle verantwortlich sind.
Die Top 3 aus der "Ärgerliste 2023" der Schweizer Konsumentenschutzorganisationen:
- Konsumverträge: Garantieverweigerungen, Internetbestellungen und Onlinedating
- Mobiltelefonie, Internet, Festnetz, TV und Radio sowie die Teuerungsklausel der grossen Telkos
- Abofallen und Greenwashing
Übrigens: Im Jahr 2022 sorgten vor allem Probleme in Bezug auf Garantien und Laufzeitverlängerungen für Rage bei den Konsumentinnen und Konsumenten. Mehr zu der Ärgerliste 2022 lesen Sie hier.