Wegen "irreführender" Abos

USA verklagen Photoshop-Hersteller Adobe

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von Watson, ahu

Adobe soll Gebühren verstecken und die Abo-Kündigung erschweren. Das US-Justizministerium hat das Unternehmen nun verklagt – der Photoshop-Entwickler wehrt sich.

Das US-Justizministerium hat Adobe im Visier. (Source: Onur Binay / Unsplash)
Das US-Justizministerium hat Adobe im Visier. (Source: Onur Binay / Unsplash)

Die US-Regierung wirft Adobe vor, Konsumenten in teure Abofallen zu locken und Gebühren für vorzeitige Kündigungen zu verheimlichen. Das US-Justizministerium hat deswegen am Montag auf Hinweis der US-Konsumentenschutzbehörde FTC eine Klage eingereicht.

Im Fokus steht die Gebühr, die Adobe bei vorzeitiger Kündigung eines Jahresabos mit monatlicher Zahlung verlangt. Dabei werden 50 Prozent des restlichen Vertragswerts fällig. In der eingereichten Klage heisst es, dass Adobe beim Aboabschluss nicht angemessen auf diese Gebühr hinweise, sondern sie im "Kleingedruckten und hinter optionalen Textfeldern und Weblinks" verstecke.

Diese sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für das Jahresabo könne sich "auf Hunderte Dollar belaufen", heisst es in der Klage. Erst beim Kündigungsversuch werde die Gebühr offensichtlich. "Adobe hat Kunden durch versteckte Vorfälligkeitsentschädigungen und zahlreiche Kündigungshürden in einjährige Abonnements gelockt", sagt Samuel Levine von der FTC (Wettbewerbs- und Konsumentenschutzbehörde der USA).

"Lästiges und kompliziertes" Kündigungsverfahren

Wenn Kunden versuchten zu kündigen, müssten sie ein "lästiges und kompliziertes" Kündigungsverfahren durchlaufen, bei dem sie durch mehrere Webseiten und Pop-ups navigieren müssten. Anschliessend würden die Kunden laut US-Justizministerium mit einer Vorfälligkeitsentschädigung "überrumpelt", was sie von einer Kündigung abhalten könnte.

Diese Bedingungen hielten "Konsumenten in Abonnements gefangen, die sie nicht mehr wollen", argumentiert das US-Justizministerium. Kunden stiessen zudem auf ähnliche Hindernisse, wenn sie versuchten, ihre Abonnements telefonisch oder über Live-Chats zu kündigen. In der Klage wird behauptet, dass "die Anrufe oder Chats der Abonnenten entweder abgebrochen oder unterbrochen wurden und sie bei der Wiederherstellung der Verbindung den Grund für ihren Anruf erneut erklären mussten".

Das Unternehmen verstosse daher gegen US-Gesetze zum Konsumentenschutz.

Adobe reagiert auf Vorwürfe

Adobe reagierte auf die Klage umgehend mit einer kurzen Stellungnahme und schreibt: "Wir sind transparent, was die Bedingungen unserer Abonnementverträge angeht, und haben ein einfaches Kündigungsverfahren. Wir werden die Behauptungen der FTC vor Gericht widerlegen."

Adobe, die US-Entwicklerfirma von Bild- und Videobearbeitungssoftware wie Photoshop, Premiere Pro oder Illustrator, bezeichnet Software-Abos als "bequem, flexibel und kostengünstig". Sie ermöglichten es den Nutzern, "den Plan zu wählen, der ihren Bedürfnissen, ihrem Zeitplan und ihrem Budget am besten entspricht."

Auch in der Schweiz kann man bei Adobe ein Jahresabo mit monatlicher Abrechnung nur in den ersten 14 Tagen nach Abschluss kostenlos kündigen. Beim Kauf heisst es auf der Webseite: "Bei Kündigung nach 14 Tagen oder später fallen Gebühren an." Dass diese 50 Prozent betragen, wird in den Vertrags- und Kündigungsbedingungen ersichtlich.

Alternativ kann man ein Monatsabo lösen, das jederzeit ohne Gebühren kündbar, aber insgesamt deutlich teurer als das Jahresabo ist.

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Wie hoch die Kündigungsgebühr ist, erfährt man beim Abo-Abschluss auch über den kleinen Info-Button nicht. (Source: Screenshot adobe.com)

Photoshop im Abo seit 2012

Bereits 2012 ging Adobe dazu über, seine Kreativ-Software nicht mehr auf Lebenszeit zu verkaufen, sondern ein monatliches oder jährliches Abonnement für seine Produktreihe zu verlangen.

Anfang Juni dieses Jahres wurden die neuen Nutzungsbedingungen von Adobe öffentlich kritisiert, nachdem einige User sie dahingehend interpretiert hatten, dass Adobe sich das Recht herausnehme, ihre Werke für das Anlernen von KI-Modellen zu nutzen. Adobe versicherte darauf, dass dies nicht der Fall sei.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst auf "watson.ch". 

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