Ab April 2022

Tagfahrlicht wird Pflicht für E-Bikes

Uhr
von Pascal Wojnarski und kfi

E-Bikes müssen ab April 2022 auch am Tag mit Licht fahren. Die Regelung gilt auf allen öffentlichen Verkehrswegen. Wer das Tagfahrlicht vergisst, muss mit einer Ordnungsbusse in Höhe von 20 Franken rechnen.

(Source: Copyright: Markus Bormann Fotografie - MaBo-Foto - www.mabo-foto.de)
(Source: Copyright: Markus Bormann Fotografie - MaBo-Foto - www.mabo-foto.de)

Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes auch am Tag mit Licht fahren. Wie das Bundesamt für Strassen (ASTRA) mitteilt, müssen diese Leuchten fest am Velo angebracht sein. Die Pflicht gelte auf allen öffentlichen Verkehrswegen. Mit der Tagfahrlicht-Pflicht soll die Sichtbarkeit und Sicherheit für E-Bike-Fahrende erhöht werden. Weiter heisst es, dass das Licht tagsüber nur vorne eingeschaltet sein müsse. Das Amt empfehle aber auch, das Rücklicht ständig eingeschaltet zu haben.

Die Ausrüstungsvorschriften für die Beleuchtungseinrichtungen würden jedoch unverändert bleiben. Bereits heute müssen E-Bikes vorne über weisses und hinten über rotes Licht verfügen. Bei schnellen E-Bikes müsse die Beleuchtung zudem typengenehmigt sein. Zu fest angebrachten Lichtern würden auch Anstecklichter zählen. Weiter heisst es, dass die Ausrüstung mit einem speziellen Tagfahrlicht erlaubt, aber nicht vorgeschrieben sei.

Die Bezeichnung "öffentliche Verkehrsfläche" beziehe sich in der Regel auch auf Feldwege oder Bike-Trails. Bei fehlendem Licht könne eine Ordnungsbusse von 20 Franken ausgesprochen werden.

Tachopflicht ab 2027

Ein wenig mehr Zeit lassen können sich E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer bei der Anbringung von Geschwindigkeitsmessern. Ab dem 1. April 2024 können schnelle E-Bikes demnach nur noch mit Tacho in Verkehr gesetzt werden. Weiter heisst es, dass bereits in Gebrauch stehende schnelle E-Bikes bis 1. April 2027 mit einem Tachometer nachgerüstet werden müssen. Auch hier könne das Fehlen des Geschwindigkeitsmessers mit 20 Franken gebüsst werden. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass die Höchstgeschwindigkeiten entsprechend eingehalten werden. Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit könne eine Ordnungsbusse von 30 Franken ausgesprochen werden.

Wer es etwas schneller mag und dennoch kein Risiko eingehen möchte, der probiert das schnelle Fahren besser im Videospiel. Wenn es nach dem Start-up Way Ahead geht, kann man bald sogar straffrei durch die Strassen seiner Nachbarschaft rasen - natürlich nur virtuell. Lesen Sie hier, wie das funktionieren soll.

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