Verordnung zur Chemikalien-Risikoreduktion

Händler können fürs Entsorgen kaputter Batterien neu Geld verlangen

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von Alexandra Hüsler und jor

Händlerinnen und Händler können seit dem 1. Juli 2024 Mehrkosten für die Entsorgung von stark beschädigten Batterien in Rechnung stellen. Sie erhalten durch die Verordnung zur Chemikalien-Risikoreduktion mehr Rechtssicherheit.

(Source: djama / Fotolia.com)
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Durch die Revision der Verordnung zur Chemikalien-Risikoreduktion (ChemRRV) können Händlerinnen und Händler seit dem 1. Juli 2024 Mehrkosten für die Entsorgung von stark beschädigten Batterien geltend machen. Wie "swissinfo.ch" berichtet, erhalten Unternehmen nach Ansicht des Bundesrats so mehr Rechtssicherheit.

In der Schweiz gelten alle Batteriearten als Sonderabfälle mit Rückgabe- sowie Rücknahmepflicht und müssen separat entsorgt werden. Laut dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) werden in der Schweiz die meisten der 165 Millionen verkauften Batterien recycelt. 

Trotzdem landen laut Bafu immer noch zu viele Batterien im Hauskehricht und verlassen so den Rohstoffkreislauf, wie "swissinfo.ch" weiter schreibt. Viele Batterien bestehen aus Blei, Eisen, Kobalt, Graphit, Kupfer, Aluminium, Lithium, Nickel, Mangan und Zink. Schädliche Schwermetalle wie Cadmium oder Quecksilber seien wegen sehr strenger Grenzwerten nur noch in Spuren enthalten. 

Das Recycling trage zudem dazu bei, dass die Umwelt weniger belastet wird. Da die Rohstoffe aus der Kreislaufwirtschaft für die Produktion verwendet werden können, müssen sie nicht aus natürlichen Lagerstätten abgebaut werden.

Apropos Recycling: Das Schweizer Batterie-Start-up Libattion bietet modulare Energiespeicherlösungen aus upgecycelten E-Auto-Batterien an und hat sich eine Finanzierung in Höhe von 14 Millionen Franken gesichert. Mehr dazu lesen Sie hier.

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