Teilrevision des Energiegesetzes

Kanton Zürich plant Solarpflicht für grosse Dächer

Uhr
von Alexandra Hüsler und jor

Der Kanton Zürich plant eine Teilrevision des Energiegesetzes. Künftig sollen Solaranlagen auf Dächern mit einer Fläche von mehr als 300 Quadratmetern nicht mehr nur bei Neubauten obligatorisch sein, sondern auch bei bestehenden Gebäuden. Zudem will der Regierungsrat einen neuen Förderfonds für Technologien zur saisonalen Energiespeicherung einrichten.

(Source: rh2010 / stock.adobe.com)
(Source: rh2010 / stock.adobe.com)

Der Kanton Zürich will sein Energiegesetz einer Teilrevision unterziehen. Um die erneuerbare Stromproduktion im Kanton zu steigern und einen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten, möchte der Regierungsrat eine Vorgabe zur Ausrüstung grosser Dächer von einer Fläche von über 300 Quadratmetern mit Solaranlagen erlassen und einen neuen Förderfonds für saisonale Energiespeicherung schaffen, wie der Kanton mitteilt.

Um eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten und Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen, müsse die Stromproduktion aus lokalen erneuerbaren Energien "rasch und deutlich" ausgebaut werden, heisst es weiter. Zudem wolle man die Abhängigkeit vom Ausland reduzieren, wofür Lösungen nötig sind, mit denen sich überschüssiger Strom aus den Sommermonaten für die Wintermonate speichern liesse.

Grosse Dächer bergen grosses Potenzial

Wie der Kanton schreibt, haben Solaranlagen auf Dächern das grösste Potenzial zur Produktion von erneuerbarem Strom. Mit Solaranlagen auf allen geeigneten Dächern könnten kantonsweit jährlich rund sechs Terrawattstunden Strom produziert werden, was laut Mitteilung knapp zwei Dritteln des kantonalen Stromverbrauchs entspricht. Gesamthaft betrachtet würden 60 Prozent des Potenzials auf nur 20 Prozent der Dächer liegen.

Künftig soll dieses Obligatorium für Dächer von bestehenden Bauten und Neubauten mit mehr als 300 Quadratmetern Fläche gelten. Bei bestehenden Dächern müssten die Solaranlagen im Rahmen einer Dachsanierung oder bis spätestens 2024 erstellt werden. Die Vergabe gelte aber nur, wenn die Solaranlage über die gesamte Lebensdauer wirtschaftlich sei, teilt der Kanton Zürich weiter mit.

Vernehmlassung bis Ende November

Die heute gültige Vorgabe, wonach alle Neubauten einen Teil ihres Energieverbrauchs selbst erzeugen müssen, was in der Regel über Solaranlagen geschieht, soll für die Erreichung der gesetzten Ziele angepasst werden. So würden die Dachflächen "noch besser ausgenutzt werden". Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Energiegesetzes dauert bis zum 30. November 2024. Zudem soll im Rahmen der Teilrevision die Solarpflicht bei Neubauten auf Fassaden ausgeweitet und grössere Parkplätze innert zehn Jahren mit Solaranlagen ausgerüstet werden.

Technologien zur saisonalen Energiespeicherung

Um die Stromversorgung im Winter zu sichern, möchte der Regierungsrat einen Förderfonds einrichten. Der Fonds soll verschiedene Speichertechnologien, die bereits vorhanden, aber bislang nicht marktreif sind, unterstützen. Durch wettbewerbliche Ausschreibungen sollen jene Projekte und Programme gefördert werden, die durch Speicherung am meisten Winterstrom pro Förderfranken liefern können.

Die Umsetzung der Speicherförderung werde den Stromnetzbetreibern übertragen, heisst es weiter. Dafür sollen sie sich zusammenschliessen. Zudem sei geplant, den Förderfonds durch eine Abgabe von maximal 0,5 Rappen pro Kilowattstunde bezogenen Stroms zu finanzieren. Dadurch würden bis zu 45 Millionen Franken pro Jahr in den Förderfonds fliessen und der Stromtarif für Endverbraucher um zwei Prozent erhöht werden.

 

Im Kanton Neuenburg werden Dächer von denkmalgeschützten Gebäuden mit Solarziegeln gedeckt.  Die Sanierungsarbeiten geschehen im Rahmen des Klimaziels der Schweiz. Mehr dazu lesen Sie hier.

Webcode
zdmydiSa

Meist gelesen

» Mehr News