Entscheid des Luzerner Kantonsgerichts

Competec darf immer noch nicht bauen

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Das Luzerner Kantonsgericht hat entschieden, ein Baugesuch von Competec zurückzuweisen. Grund dafür sei ein Formfehler. Gründer Roland Brack akzeptiert den Entscheid und will das Gesuch erneut einreichen. Formal korrekt.

(Quelle: Andre / Fotolia)
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Competec darf das Logistikzentrum in Willisau noch nicht erweitern. Seit geraumer Zeit lag eine Beschwerde gegen das Vorhaben der Unternehmensgruppe von Onlinehändler Brack.ch vor. Nun beschloss das Luzerner Kantonsgericht, das Baugesuch aufgrund eines Formfehlers zurückzuweisen, wie Competec mitteilt. Der Stadtrat Willisau müsse es neu beurteilen.

Der Formfehler betrifft den Umstand, dass der Neubau bewilligungstechnisch ein Hochhaus sei. Dadurch komme der Landschaftsverträglichkeit im Beurteilungsprozess eine zentrale Rolle zu. Es sei nicht genügend, Fassadengestaltung und Umgebungsplan mit Begrünungskonzept dem Baugesuch nachzureichen, begründete das Gericht sein Urteil.

"Das trifft uns hart", kommentiert Gründer und Inhaber Roland Brack den Entscheid in einer Mitteilung. Competec akzeptiere ihn aber. Brack habe nicht vor, den Fall vors Bundesgericht zu ziehen. Das Unternehmen werde das Gesuch erneut, diesmal formell korrekt, eingeben.

Der Neubau müsse so schnell wie möglich geschehen, heisst es in der Mitteilung. Nur so könne Competec wettbewerbsfähig bleiben. Der Baustart ist bereits um mehr als ein Jahr verzögert.

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