Neue Datenschutzeinstellungen

X trainiert Chatbot mit Nutzerdaten

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von Alexandra Hüsler und rja

Meta verwendet wegen Druck der irischen Datenschutzbehörden für sein KI-Training keine Social-Media-Beiträge von Nutzenden in Europa. Elon Musks Firma xAI hingegen trainiert ihren Chatbot Grok standardmässig mit Beiträgen auf X.

(Source: peterschreiber.media / stock.adobe.com)
(Source: peterschreiber.media / stock.adobe.com)

Elon Musks Firma xAI trainiert den Chatbot Grok neuerdings mit Beiträgen von X-Nutzenden, ohne diese ausdrücklich um Erlaubnis gefragt zu haben. Wie "Watson" schreibt, befassen sich nun europäische Datenschützer mit dem Thema.

Laut dem Bericht gibt es in den Datenschutzeinstellungen von X die Möglichkeit, xAI zu erlauben, zusätzlich zu den direkten Interaktionen mit dem Chatbot Grok auch öffentliche X-Beiträge zu dessen Training zu verwenden. Das entsprechende Häkchen sei standardmässig für alle Nutzenden angekreuzt, heisst es weiter. Auf dem Smartphone werde diese Einstellung nicht angezeigt und kann nur in der Web-Version der Social-Media-Plattform verändert werden. Das soll sich laut X bald ändern. 

Die irische Datenschutzbehörde sei mit X bereits seit Monaten in Gespräch wegen der Nutzung von Nutzerdaten in KI-Systemen und sei überrascht, "dass sie das einführten". Nun verlangt die Behörde Antworten und die Gründe für diesen Schritt. 

Es stellt sich die Frage, ob X mit dieser Vorgehensweise gegen die europäische Datenschutzverordnung DSGVO verstösst. Darin steht unter anderem: "Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Person sollten daher keine Einwilligung darstellen."

Auch Meta hat keine ausdrückliche Einwilligung der Nutzenden vorgesehen und ihnen lediglich die Möglichkeit geben wollen, der Verwendung der Daten zum KI-Training zu widersprechen. Auf Druck der irischen Datenschützer legte Meta diese Pläne im Juni auf Eis, wie Sie hier lesen können.

 

Auch die EU-Kommission wirft Elon Musks X Verstösse vor. Das Social-Media-Unternehmen verstosse gegen die Regelungen des Digital Services Acts (DSA) und täusche Userinnen und User. Mehr dazu lesen Sie hier

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