Welche Herausforderungen grosse Lastendrohnen mit sich bringen
Der Disti Alltron bringt die DJI Flycart 30 in die Schweiz. Der Einsatz von grossen Lastendrohnen wie dieser ist in der Schweiz streng reglementiert und bringt diverse Herausforderungen für Betreibende, Flugsicherung und Behörden mit sich.
Verschiedene Unternehmen in der Schweiz setzen bereits Drohnen zum Transport von kleinen Frachten ein. So nutzte die Post Drohnen unter anderem für den Transport von Blutproben, bevor sie ihr Drohnengeschäft beendete.
Die für diese Aufgaben verwendeten Drohnen waren relativ leicht und klein im Vergleich zu der Lastendrohne, die der Aargauer Disti Alltron in die Schweiz bringt. Bei der Drohne handelt es sich um die Flycart 30 vom chinesischen Hersteller DJI. Sie ist gemäss Alltron-Produktwebseite 2,8 x 3 Meter gross und fast einen Meter hoch. Sie transportiert im Doppelakkumodus Lasten von bis zu 30 Kilogramm mit oder ohne Seilwinde bis zu 16 Kilometer weit.
Alltron will seinen Handelspartnern nicht nur die nötige Hardware anbieten. Wie der Distributor auf Nachfrage mitteilt, unterstützt Alltron seine Kunden beim Erwerb der benötigten Kompetenzen für einen Drohneneinsatz mit einer DJI Flycart 30. Zu interessierten Kunden gehören laut Alltron Unternehmen aus den Bau- und Logistikbranchen sowie Organisationen aus dem Bereich der Katastrophenhilfe. Für den Eigengebrauch plane der Distributor die DJI Flycart 30 nicht einzusetzen.
Das Produktvideo von DJI zur Flycart 30. (Source: DJI / Youtube)
Bewilligung vom Bund benötigt
Kommerzielle Drohneneinsätze regelt in der Schweiz das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Dieses teilt Drohnen aufgrund ihrer Eigenschaften in verschiedene Kategorien ein. Aufgrund ihrer Grösse und des Gewichts fällt die DJI Flycart 30 in die sogenannte spezielle Kategorie. Um Einsätze mit Drohnen dieser Kategorie durchführen zu können, müssen interessierte Unternehmen ein Bewilligungsverfahren durchlaufen und eine Risikobewertung nach der "Specific Operations Risk Assessment"-Methodik (SORA-Methodik) durchführen.
Auf Nachfrage schreibt das BAZL, dass es sich bei diesem Prozess um ein iteratives Verfahren handelt, bei dem es mehrere Feedbackrunden gibt. Ein solches Bewilligungsverfahren dauere in der Regel länger als drei Monate. Für die Risikobewertung müssen Betreibende der Drohne das Risiko in der Luft und am Boden betrachten und je nachdem geeignete Massnahmen ergreifen, wie zum Beispiel die Nutzung eines Fallschirms im Falle eines Absturzes oder die Anpassung der Flugroute und Flugzeit, sodass ein Unfall mit Schaden an Menschen vermieden werden kann.
Laut BAZL ist es auf kurze Sicht nicht möglich, die DJI Flycart 30 in besiedelten Gebieten einzusetzen. Gründe dafür seien das Gewicht und die Grösse der Drohne sowie der Fakt, dass das Modell nicht für Operationen mit mittlerem oder hohem Risiko nach EU-Risikobewertung entwickelt und geprüft wurde. So könne die Flycart 30 zum Beispiel nicht ausserhalb der visuellen Reichweite des Piloten in bewohntem Gebiet geflogen werden. Deswegen dürfte der Einfluss des durch die Drohne verursachten Fluglärms auf die Bevölkerung relativ gering ausfallen. Derzeit gebe es noch keine festgelegten Grenzwerte für Drohnenfluglärm, dafür aber erste Guidelines für Drohnen unter 600 Kilogramm.
Skyguide-Infrastruktur für mehrere Drohnen fehlt
Des Weiteren müssen Unternehmen beachten, dass sie nicht mehrere Drohnen gleichzeitig einsetzen können. Denn dafür fehlt bei Skyguide die Infrastruktur, wie die Flugsicherheitsgesellschaft auf Nachfrage schreibt. Mit der aktuellen Ausstattung sei es für Skyguide nicht möglich, Konflikte zwischen Drohnen im Luftraum zu vermeiden. Das führe dazu, dass sich jeweils nur eine Drohne gleichzeitig an einem Ort aufhalten könne. Derzeit arbeitet Skyguide zusammen mit dem BAZL am Projekt Swiss U-Space; damit will das Amt eine sichere Integration von grösseren Drohnenflotten in den Luftraum gewährleisten. Grundsätzlich stehe Skyguide solchen Lastendrohnen trotz der Herausforderungen positiv gegenüber.
Eine Lösung für das Luftraummanagement für Drohnen könnte das System des Start-Ups Involi sein. Das Unternehmen mit Firmensitz in Lausanne entwickelte ein mit KI kombiniertes Hard- und Softwaresystem, das Drohnen mit wichtigen Luftverkehrsdaten versorgt, um sie sicher in den Luftverkehr zu integrieren. Involi verkauft nicht nur Live-Flugverkehrsdaten und Datenanalysen, sondern auch Flugverkehrsempfänger. Durch die Echtzeitflugdaten soll der Einsatz von Drohnen sicherer werden. Wie die "Handelszeitung" schreibt, soll das Unternehmen ab 2025 profitabel sein.
Übrigens: Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz die EU-Regelung für Drohnenflüge. Was man als Drohnenpilot oder -Pilotin unbedingt beachten muss, lesen Sie hier.