Diese Gefahren drohen bei unvorsichtigem Onlineshopping
Auf Online-Shoppingtouren lohnt es sich, vor dem Bestellen genau hinzusehen. Denn hinter manchem vermeintlichen Onlineshop stecken Cyberkriminelle. Sie liefern manchmal nichts, manchmal Ramsch und manchmal auch gefälschte Markenprodukte, wie das BACS erklärt. Letzteres kann teuer werden.
Vorsicht beim Onlineshopping! Diesen Rat erteilt das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS, ehemals Nationales Zentrum für Cybersicherheit NCSC) keineswegs zum ersten Mal. Auch in ihrem aktuellen Wochenrückblick mahnt die Behörde dazu, vor einer Bestellung im Internet genau hinzusehen – insbesondere dann, wenn man bei einem Shop zu ersten Mal bestellt oder ihn nicht kennt. Denn mitunter lauern Betrüger mit bösen Absichten hinter dem Angebot.
Verdächtige Anzeichen, dass etwas faul sein könnte, sind etwa ein fehlendes oder unvollständiges Impressum, schlechte Onlinerezensionen anderer Kunden, verdächtig tiefe Preise oder eine erst kürzlich registrierte Web-Domain des Shops. Noch mehr Tipps vom NCSC finden Sie hier.
Das Geld ist weg
Dem BACS sind eine Reihe von Betrugsmaschen in Zusammenhang mit Onlineshops bekannt. Dass die bestellte Ware nie geliefert wird, bezeichnet das Bundesamt als typisches Szenario, bei dem das Opfer Geld verliere. In anderen Fällen schicken die Betrüger eine qualitativ schlechte Version des bestellten Artikels oder manchmal auch ganz andere Ware. Sie bieten dann zwar eine Rückerstattung an, fordern aber für die Rücksendung der Ramschware wiederum Geld vom Opfer. Diese Rücksendegebühr übersteige vielfach den Wert des ursprünglich gesendeten Artikels, erklärt das BACS. Die geprellten Onlineshopper verzichten dann auf die Rücksendung. Durch das Vortäuschen eines organisatorischen Problems können die Kriminellen wiederum dem Vorwurf des Betrugs entgehen. "Der Effekt ist derselbe: Das Geld ist weg", fasst das BACS zusammen.
Gefälschte Markenartikel und ihre Folgen
Doch mitunter muss das Opfer sogar noch erheblich draufzahlen. Namentlich ist dies der Fall, wenn sich im Päckli der Kriminellen ein gefälschter Markenartikel befindet, wie das BACS erklärt. Der Empfänger solcher Waren ist vom Gesetz her "verantwortlich für deren rechtswidrige Einfuhr in das Gebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft", zitiert die Behörde aus dem Anwaltlichen Brief einer Firma, deren Markenrechte verletzt wurden. Das Opfer kann demnach auf Schadensersatz verklagt werden und muss möglicherweise also noch draufzahlen. Dies gelte auch, wenn das problematische Produkt nicht wissentlich bestellt worden sei.
2022 hat der Schweizer Zoll fast 8000 gefälschte Markenartikel aufgespürt – Tendenz steigend. Die Fakes verursachen nicht nur einen wirtschaftlichen Schaden, sondern können mitunter auch gefährlich sein. Mehr dazu lesen Sie hier.
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