Nationalrat lehnt Rücksendegebühr im Onlinehandel ab
Grosse Onlinehändler müssen auch künftig keine Pflichtgebühr für Retouren erheben. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion abgewiesen.

Wer eine im Onlinehandel getätigte Bestellung zurückgeben will, muss dafür eine Gebühr bezahlen. So zumindest wollte es eine Motion aus der Grünen-Fraktion im Nationalrat. Die Motion wurde eingebracht, um "unnötige Transporte zu vermindern", wie auf der Website des Parlaments zu lesen ist.
Der Nationalrat allerdings, hat die Motion mit 101 zu 83 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Damit folgte die grosse Kammer dem Antrag des Bundesrats. Dieser hatte in seiner ablehnenden Stellungnahme geltend gemacht, dass er keine ausreichende Rechtfertigung für einen solchen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit sehe.
Eine Rücksendegebühr würde demnach die unternehmerische Freiheit und den Konsumentennutzen angesichts der unklaren ökologischen Wirkung in unverhältnismässiger Weise schmälern. Stattdessen erwartet der Bundesrat von Onlineversandhändlern, dass sie ihre Produkte und deren Grössen möglichst detailliert und klar beschreiben. Somit könnten die Händler Retouren aufgrund von falschen Grössen oder fehlenden Informationen reduzieren.
Laut einer Studie aus dem Frühjahr 2022 wäre knapp ein Drittel der Schweizer Bevölkerung nicht bereit, für eine Retoure zu bezahlen. Hierbei gab es allerdings auch regionale Unterschiede. Mehr zur Studie lesen Sie hier.

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