Neudefinition von "Kaufen"

Sunrise führt Kundschaft mit angeblich günstigen Smartphones in die Irre

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von Kevin Fischer und lha

Sunrise bietet Smartphones derzeit scheinbar deutlich günstiger an als die Konkurrenz. Hunderte von Franken kann man angeblich beim Einkauf sparen, sofern die richtige Option aktiviert ist. Doch ist das alles mehr Schein als Sein. Das Seco spricht gar von Irreführung.

(Source: Jehyun Sung on Unsplash)
(Source: Jehyun Sung on Unsplash)

Sunrise versucht, mit einer irreführenden Preisreduktion mehr Smartphone-Käuferinnen und -Käufer für sich zu gewinnen. So bietet der Telko das iPhone 11 zum Preis von 479.20 Franken an anstatt zum Normalpreis von 599 Franken. Doch hat das Ganze einen Haken, wie das Konsumentenmagazin "Kassensturz" beobachtet: Sunrise verlangt das Smartphone nach zwei Jahren in gutem Zustand zurück. Was als günstiger Einkauf proklamiert wird, entpuppt sich als so etwas wie eine Miete.

Sunrise ist nicht der Meinung, dass es sich um ein Mietangebot handelt, wie der Telko gegenüber "Kassensturz" sagt. Der Kunde werde bei Vertragsabschluss Eigentümer des Smartphones. Gemäss Sunrise ist das Geschäft ein Abzahlungskauf. Die Kundschaft könne das Smartphone nach 24 Monaten auch behalten, doch sei dann eine Restzahlung fällig - und schon ist der Rabatt beim Einkauf Geschichte.

Behörden sehen das Vorgehen als irreführend

Dieses Vorgehen kommt nicht gut an, weder bei einer "Kassensturz"-Umfrage ("Das ist doch ein Witz!") noch bei den Behörden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco bezeichnet das Angebot von Sunrise als "irreführend", wie es weiter heisst. Es wirke, als ob man mit der Bezahlung des günstigen Preises Eigentümer des Smartphones werde - und nicht erst nach der Zahlung eines Zusatzbetrags.

"Kassensturz" zitiert: Gemäss Seco "kann die absolute und prominente Aussage 'kaufen' nicht in ihren wesentlichen Punkten, wie Kauf und Kaufpreis, durch eine Aussage im Kleingedruckten relativiert werden." Das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) halte ausserdem fest, dass derjenige unlauter handle, der über seine Waren oder deren Preise irreführende Angaben macht. Ob wirklich ein Verstoss gegen das UWG vorliege, könne aber nur ein Gericht auf Klage hin entscheiden.

Sunrise kann den Vorwurf der Irreführung nicht nachvollziehen. Das Konsumentenmagazin zitiert den Telko: "Die Kaufbedingungen und Preise der Sunrise Smart Upgrade Option werden auf der Website transparent ausgewiesen."

So oder so - Sunrise füllt sich die Taschen

Wie diese "Transparenz" aussieht, wird auf "Sunrise.ch" ersichtlich: Zum Beispiel erhält man das iPhone 14 Pro mit 128 Gigabyte Speicherplatz für 884.25 Franken anstatt 1179 Franken, wenn die Option "Smart Upgrade" aktiviert ist (was standardmässig der Fall zu sein scheint). "Spare CHF 294.75, wenn du dein iPhone mit Smart Upgrade kaufst", steht da. Dahinter zeigt ein kleines "i", was damit gemeint ist - sofern man mit der Maus darüberfährt. Alternativ erfährt man über eine Schaltfläche, die über dem eigentlichen Angebot platziert ist, mehr zum "Smart Upgrade".

(Source: Screenshot sunrise.ch)

Dort wird das "Smart Upgrade" unter anderem als besonders "umweltfreundlich" angepriesen, weil Sunrise das retournierte Smartphone gleich wieder aufbereitet, um es weiterzuverkaufen, oder es recycelt. Dabei verschweigt der Telko, dass das Angebot eine künstlich höhere Nachfrage nach neuwertigen Smartphones generiert, weil das ältere Gerät kürzer genutzt wird. Mehr Nachfrage führt zu mehr Produktion, was auch zu mehr Umweltbelastung führt. Umweltfreundlichkeit sieht anders aus.

So oder so profitiert Sunrise von der Aktion, schreibt "Kassensturz". Nach zwei Jahren Frist kann der Telko potenziell schon wieder ein neues Smartphone verkaufen oder er erhält den Restbetrag von der Kundschaft nachgereicht - ohne faktisch jemals einen Rabatt gegeben zu haben.

Sunrise hat übrigens zur Jahreswende schlechte Noten erhalten. Das Konsumentenmagazin "Espresso" zeigte, dass das Kündigungsverfahren höchst kundenunfreundlich ist und unterlegte diese Aussage mit Beispielen. Hier erfahren Sie mehr dazu.

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