Datenschützer klagen Google an - schon wieder
Der österreichische Jurist Max Schrems und seine Organisation Noyb klagen den US-Konzern Google an. Im Betriebssystem Android soll Google die Daten von Nutzenden tracken - ohne deren Einverständnis. Für die illegale Weitergabe von Daten drohen dem Konzern ausserdem 6 Milliarden Euro Strafe.
Google baut derzeit sein Nutzer-Tracking um. Anstelle von Cookies will der Konzern sein eigenes Tool "Floc" einsetzen. Zahlreiche Browser-Betreiber, darunter Microsoft, Mozilla und DuckDuckGo, lehnen die Software ab. Wordpress spricht gar von einem Sicherheits-Risiko, wie Sie hier lesen können. Google trackt jedoch nicht nur in Browsern die Daten seiner Nutzenden.
Klage gegen Android-Tracking
Der österreichische Jurist Max Schrems, bekannt durch diverse, teils auch erfolgreiche Facebook-Klagen, hat nun auch eine Klage gegen Googles mobiles Betriebssystem Android eingereicht. Der Vorwurf: das tief in Android integrierte Nutzertracking soll gegen die EU-Datenschutzrichtlinien verstossen, wie "Googlewatchblog" schreibt. Im Betriebssystem kommt der AAID (Android Advertising Identifier) zum Einsatz. Damit lässt sich jede nutzende Person eindeutig tracken. Google und Dritte können auf den AAID zugreifen, um Daten zu sammeln und etwa personalisierte Werbung zu schalten - ganz im Stile von Browser-Cookies. Google installiere das Tool nicht nur ohne die Zustimmung der Nutzenden, sondern verweigere diesen auch die Möglichkeit, es zu löschen. Ebendies wird durch das EU-Cookie-Gesetz untersagt - ein solches Tracking erfordere die informierte und eindeutige Zustimmung der Nutzenden, betont Schrems' Organisation "Noyb".
Zwar liesse sich die ID zurücksetzen - jedoch würden bereits gesammelte Daten dadurch nicht gelöscht, zukünftiges Tracking nicht unterbunden. Betroffen könnten bis zu 300 Millionen Nutzerinnen und Nutzer sein. Laut "Googlewatchblog" habe Noyb die Klage in Frankreich eingereicht, wo eine der mächtigsten Datenschutzbehörden der EU beheimatet ist.
"Google macht keinen wirklichen Hehl aus dem Verstoß gegen die DSGVO und die Beweise sind erdrückend. Der Fall liegt nun wie auf dem Silbertablett vor der österreichischen Datenschutzbehörde.", wird Noyb zitiert.
Bis zu 6 Milliarden Euro Strafe
Auch an einer weiteren Datenschutz-Front kämpfen Schrems und Noyb gegen den US-Konzern. Trotz zweier Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) soll Google nämlich weiterhin Daten von EU-Websiten in die USA senden. Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) könne gegen Google nun eine Strafe von bis zu 6 Milliarden Euro verhängen, wie Noyb auf seiner Website schreibt. In zwei verschiedenen Urteilen - bekannt als Schrems I und II - hatte der EuGH im Jahr 2020 entschieden, dass keine Daten aus der EU bei US-Unternehmen gespeichert werden dürfen, wenn diese unter US-Überwachungsgesetze fallen und damit von der National Security Agency (NSA) überwacht werden.
Dies trifft auf Google selbstverständlich zu. Der Konzern besteht unterdessen darauf, besagte Daten weiterhin in die USA weiterleiten zu dürfen. Laut Noyb argumentiere Google primär mit "zusätzlichen Maßnahmen", die gegen die NSA-Überwachung ergriffen worden seien. Neben der Verwendung von HTTPS-Verschlüsselung will der Konzern sogar Schilder und Zäune rund um Datenzentren errichtet haben.
"Google muss nach US-Recht alle Daten rausrücken. Es ist absurd, dass Google nun hilflos argumentiert, Zäune und Schilder zu haben - das US-Gesetz gilt auch hinter Zäunen und Schildern.", erklärt Schrems. "Auch Standard-Verschlüsselung hilft nichts, da Google die passenden Schlüssel hat und übergeben muss. Allein 2019 haben sie mehr als 210.000 mal Daten von Ausländern an die US Regierung weitergegeben."