Aus sieben mach eins

So soll die QR-Rechnung den Zahlungsverkehr vereinfachen

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Ende Juni kommt die QR-Rechnung in die Schweiz. Sie soll einfacher zu handhaben sein als der klassische Einzahlungsschein und vereinheitlicht diverse Zahlvorlagen. Wer seine Bankgeschäfte mit spezieller Hard- und Software erledigt, sollte jetzt aktiv werden.

(Source: bizoo_n / Fotolia.com)
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Am 30. Juni ist es so weit: In der Schweiz wird die QR-Rechnung eingeführt. Dabei handelt es sich um eine neue Version von Einzahlungsscheinen. Auf diesen ist zusätzlich zu den für Menschen lesbaren Zahlungsdaten auch ein Strichcode aufgedruckt, der alle relevanten Angaben im maschinenlesbarer Form enthält. "Rechnungsempfänger können den QR-Code einfach und bequem einscannen", schreibt der Zahlungsdienstleister Six in einer Mitteilung. Ein manuelles Abtippen von Konto- und Referenznummer sei nicht mehr erforderlich - "das Bezahlen wird dadurch schneller und Fehlerquellen werden reduziert".

Weisses Papier, einheitliches Format

Ende 2018 hat Six der Öffentlichkeit den neuen Einzahlungsschein erstmals vorgestellt. Er ist nicht mehr orange oder rot, sondern wird auf weissem Papier gedruckt. Die QR-Rechnungen liessen sich mit handelsüblichen Druckern selbst erstellen. Zudem betont Six das einheitliche Format: Neu soll es nur noch einen Beleg anstatt bisher sieben verschiedene Einzahlungsscheine geben.

Gleich bleibt hingegen, dass auch der neue Einzahlungsschein aus einem Zahlteil und einem Empfangsschein besteht. Der QR-Code ist in der Mitte des Zahlteils aufgedruckt und "die Perforation erlaubt wie gewohnt die Abtrennung von Zahlteil und Empfangsschein von der Rechnung".

So sieht die neue QR-Rechnung aus: links der Empfangsschein, rechts der Zahlteil. (Source: Six)

Hard- und Software prüfen

Auch an den Möglichkeiten, die Rechnung zu begleichen, ändert sich kaum etwas. Six zählt vier verschiedene Wege auf:

  • Via E-Banking-Anwendung am Computer

  • Mit dem Smartphone und der Mobile-App einer Bank

  • Am Postschalter oder am Bezahlautomat

  • Für Unternehmen: mittels Business-Software

Niemand müsse den QR-Code nutzen, schreibt Six weiter. Die bisherigen Zahlungskanäle blieben bestehen. "Die heutigen Einzahlungsscheine und die QR-Rechnung können bis auf weiteres parallel verwendet werden". Ausserdem bestehe auch bei QR-Rechnungen die Möglichkeit, die relevanten Daten weiterhin manuell abzutippen. Man wolle den Konsumenten mit der Umstellung nichts wegnehmen, lässt sich Six-VR-Präsident Patrick Graf zitieren. Vielmehr stelle die QR-Rechnung eine zusätzliche Zahlungsmöglichkeit dar. "Die heutigen Einzahlungsscheine sind seit Jahrzehnten in Gebrauch. Wenn ein solches Schweizer 'Kulturgut' abgelöst wird, tun dies die Akteure des Schweizer Finanzplatzes mit dem nötigen Respekt und der gebotenen Vorsicht."

Ende letzten Jahres zeigte eine Erhebung des Bundes, dass noch nicht alle Unternehmen für den Umstieg auf die QR-Rechnung bereit waren.

Die Schweizer Banken werden ihre Mobile-Banking- und E-Banking-Lösungen pünktlich zum 30. Juni 2020 für die Bezahlung mit der neuen QR-Rechnung anpassen, wie Six mitteilt. Konsumenten müssten daher nichts unternehmen, könnten sich aber allenfalls an ihre Bank wenden. Anders sieht es bei Unternehmen aus, die spezielle Hard- und Softwarelösungen zum Erfassen von Einzahlungsscheinen verwenden. Hier müssten Anpassungen bei der Kreditoren- und Zahlungssoftware sowie bei Lesegeräten und Scanning-Plattformen vorgenommen werden, um die Systeme mit dem neuen Format kompatibel zu machen.

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