Abgeholzte Bäume und Versuchskaninchen

Update: 13 neue Mythen um 5G widerlegt

Uhr

Asut hat erneut einen Faktencheck zum Thema 5G-Mobilfunktechnologie durchgeführt. Der Schweizerische Verband der Telekommunikation hat dafür 13 Falschmeldungen zum neuen Mobilfunkstandard unter die Lupe genommen und mit Fakten widerlegt.

Mit schicken Alu-Hüten ist die Redaktion definitiv vor 5G-Strahlen gefeit. (Source: Netzmedien)
Mit schicken Alu-Hüten ist die Redaktion definitiv vor 5G-Strahlen gefeit. (Source: Netzmedien)

Update vom 23.09.2019: Vor rund einem halben Jahr hat der Schweizerische Verband der Telekommunikation (Asut) einen Faktencheck zum Thema 5G veröffentlicht. Darin zählte der Verband die 10 gängigsten Falschmeldungen über den neuen Mobilfunkstandard auf und erklärte, was daran nicht stimmt. Nun machte Asut erneut den Fakten-Check:

Falschmeldung: Bäume werden abgeholzt, da sie die 5G-Signale blockieren und zudem Platz für neue Sendemasten gebraucht wird.

Die Fakten: Es stimmt, dass Bäume, Fahrzeuge und auch Niederschläge die Ausbreitung von 5G-Signalen beeinflussen könne. Dies werde bei der Funkplanung der Anlagen jedoch berücksichtigt und es sei daher falsch, dass Bäume wegen 5G abgeholzt würden.

Falschmeldung: Die Schweizer Bevölkerung muss als Versuchskaninchen herhalten. Nur hierzulande wird 5G derart vorangetrieben.

Die Fakten: 5G wird weltweit lanciert. Die Schweiz gehört zusammen mit den USA und Südkorea zu den führenden Ländern beim 5G-Ausbau. Auch in Frankreich, Italien, Österreich, Grossbritannien und Spanien gibt’s seit Sommer 2019 5G. 11 weitere EU-Staaten hätten zudem Pläne zum 5G-Ausbau publiziert. Ausserdem hätten in allen 28 EU-Mitgliedstaaten bereits über 150 5G-Tests stattgefunden.

Falschmeldung: 5G braucht alle 150 Meter eine Antenne; allein im Siedlungsraum sind über 135'000 Basis- und mittlere Mobilfunkanlagen nötig.

Die Fakten: Laut Asut kann 5G trotz leicht höherer Frequenz auf den bestehenden 4G-Standorten eingeführt werden. In der Schweiz ist das aufgrund der strengen Umweltauflagen jedoch nicht flächendeckend möglich. Viele Sendeanlagen wiesen aufgrund der strengeren Grenzwerte keine Leistungsreserve für einen weiteren Ausbau auf. Darum seien nach Berechnungen der Mobilfunkbetreiber rund 15'000 neue Sendeanlagen für eine flächendeckende 5G-Abdeckung nötig.

Falschmeldung: Für 5G braucht es exorbitante Leistungen wie 31'650 Watt ERP, was 40 Mikrowellenöfen mit offener Tür entspricht.

Die Fakten: "Da die strengen Schweizer Grenzwerte die Sendeleistung für Mobilfunkantennen stark begrenzen, werden auch mit 5G-Antennen keine solch exorbitanten Leistungen eingesetzt", schreibt Asut. Ausserdem weist der Verband darauf hin, dass Watt ERP eine Masseinheit ist, mit der die Leistung von Sendeantennen gemessen wird. Diese lasse sich nicht mit der Leistung von Haushaltsgeräten vergleichen. Weiter versichert Asut, dass die Grenzwerte für Mobilfunkanlagen sicherstellen, dass Auswirkungen auf die Gesundheit ausgeschlossen sind.

Falschmeldung: Befindet man sich in einem 5G-Antennenstrahl, können Gesundheitsschäden entstehen. Kinder sind besonders gefährdet, da die noch dünne Schädeldecke die Strahlung tiefer eindringen lässt als bei Erwachsenen.

Die Fakten: Gesundheitsschäden durch Antennen könnten bei Einhaltung der Grenzwerte nach dem Stand der Wissenschaft und nach über 30 Jahren Forschung nicht belegt werden. Die Grenzwerte, welche die WHO (Weltgesundheitsorganisation) und die ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) empfehlen, berücksichtigen auch empfindliche Personengruppen wie Schwangere, Kinder und erkrankte Personen.

Falschmeldung: 5G beeinflusst die Durchblutung des Gehirns, beeinträchtigt die Spermienqualität, destabilisiert Erbinformation/Gene, sorgt für Zelltod oder oxidativen Zellstress.

Die Fakten: Der einzige nachgewiesene gesundheitsschädliche Effekt von Mobilfunkstrahlung ist eine zu starke Erwärmung des Gewebes. Die Mobilfunkgrenzwerte verhindern aber, dass es zu solchen thermischen Effekten kommt; insbesondere auch bei empfindlichen Bevölkerungsgruppen. 5G werde in der Schweiz mit vergleichbaren Funkfrequenzen wie WLAN und die bisherigen Funkfrequenzen betrieben.

Falschmeldung: 5G ist ein Stromfresser und belastet das Klima.

Die Fakten: Laut Asut ist 5G effizienter als alle älteren Technologien. Um dieselbe Datenmenge zu übertragen, benötige 5G weniger Energie als beispielsweise 4G. Auch das wachsende Datenvolumen könne mit weniger Energieverbrauch übermittelt werden als bisher. Ausserdem sollen mit 5G eine bessere Engergiesteuerung, gezieltes Verkehrsmanagement und engergieeffiziente Gebäude möglich sein. Denn die Technologie ermöglicht eine schnellere und zuverlässige Übermittlung von Sensordaten.

Falschmeldung: 5G wird illegal gebaut. Die Gemeinden werden übergangen.

Die Fakten: Wie bisher sind auch bei 5G die Kantone und Gemeinden für die Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunkanlagen zuständig. Basierend auf dem Fernmeldegesetz und in Einklang mit seiner Digitalen Strategie habe der Bund Mobilfunkfrequenzen zur Einführung von 5G versteigert. Die Mobilfunkanbieter seien berechtigt und verpflichtet, diese Frequenzen zu nutzen und 5G einzuführen, heisst es bei Asut. Um 5G an bestehenden oder neuen Standorten in Betrieb zu nehmen, müssten die Mobilfunkanbieter aber zuerst die Bewilligungen der zuständigen Behörden einholen.

Falschmeldung: Adaptive 5G-Antennen können nicht vollständig kontrolliert werden. Im Qualitätssicherungssystem der Behörden werden die neuartigen Antennen nicht erfasst und entziehen sich somit jeglicher Kontrolle.

Die Fakten: "Adaptive Antennen werden im Rahmen der Verfahren durch Behörden geprüft und sind wie alle anderen Antennen in das Qualitätssicherungssystem integriert", schreibt Asut. Gegenwärtig würden adaptive Antennen von den Kantonen beurteilt. Dabei gingen sie davon aus, dass zu jedem Zeitpunkt in alle Richtungen die maximale Leistung gesendet wird. Damit wird die tatsächliche Exposition sogar deutlich überschätzt.

Falschmeldung: Bei Tankstellen oder Wasserstofftanks kann es aufgrund der starken Strahlen zu Funkenbildung und damit zu Bränden kommen.

Die Fakten: Die Energie, die von einem Mobilfunkgerät ausgeht, genügt nicht, um ein Luft-Benzin-Gemisch zu entzünden. Laut Asut wurde dies in vielen Labors getestet. Gefährlich kann es werden, wenn ein Handy zu Boden fällt und deshalb Funken entstehen. Auch ein beschädigter Akku, der überhitzt, könnte das Luft-Benzin-Gemisch entzünden. Daher sei der Smartphone-Gebrauch an vielen Tankstellen verboten.

Falschmeldung: Der Schutz der Bevölkerung ist nicht mehr sichergestellt, da 5G-Antennen regelmässig die heutigen Strahlengrenzwerte überschreiten. 5G-Antennen verletzen das Schweizer Vorsorgeprinzip und können grosse gesundheitliche Schäden verursachen.

Die Fakten: Jede 5G-Anlage muss die geltenden Grenzwerte zwingend einhalten und die zuständigen Behörden prüfen dies. Grenzwerte für Mobilfunkanlagen werden in der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung geregelt. Dort seien auch die Immissionsgrenzwerte und die Anlagegrenzwerte festgeschrieben.

Falschmeldung: Für adaptive 5G-Antennen müssen seit dem 1. Juni 2019 keine Maximalwerte mehr angegeben werden. Die Gesuchsteller können einen anderen Wert angeben (zum Beispiel Durchschnittswert). So werden die gesetzlichen Grenzwerte auf dem Papier eingehalten, aber niemals in der Praxis.

Die Fakten: Adaptive Antennen sind eine neue technologische Innovation, die in der alten Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) noch nicht berücksichtigt wurde. Mit der Anpassung der NISV könne das Bundesamt für Umwelt das Vorsorgeprinzip und die Vollzugshilfsmittel nun auch für adaptive Antennen konkretisieren. Die Betreiber müssten sich beim Betrieb von 5G-Anlagen und adaptiven Antennen zwingend an diese Vorgaben halten. Bis die neue Regelung in Kraft tritt, gelten die bisherigen Beurteilungsgrundlagen.

Falschmeldung: Es gibt bis heute keine Studien zu den Frequenzen um 3'600 Megahertz (MHz) und auch nicht zu den extremen Strahlungsschwankungen von keulenschwingenden 5G-Antennen.

Die Fakten: Momentan werden für 5G laut Asut Frequenzen im 3,5-Gigahertz-Band gebraucht. Sie liegen leicht über der bisherigen 4G-Frequenzen und zwischen den Frequenzbereichen von WLAN-Access-Points. Es gebe eine ganze Reihe an Studien, zu hohen Mobilfunkfrequenzen vor. Auch in diesen fände sich kein wissenschaftlicher Beleg dafür, dass Frequenzen, die unterhalb der WHO- und ICNIRP-Grenzwerte lägen, die Gesundheit gefährdeten.

Originalmeldung vom 31.03.2019: 10 Mythen um 5G widerlegt

Im Faktencheck zum Thema 5G-Mobilfunktechnologie hat sich der Schweizerische Verband der Telekommunikation (Asut) mit gängigen Verschwörungstheorien auseinandergesetzt. "Die Hitparade der Falschmeldungen im Zusammenhang mit der fünften Mobilfunkgeneration 5G ist lang", heisst es in einer Mitteilung von Asut. Diese Übersicht wird regelmässig aktualisiert und richtet sich an alle, die mehr über 5G wissen wollen.

Falschmeldung: Während eines 5G-Tests in den Niederlanden starben hunderte Vögel aufgrund von 5G-Strahlung

Die Fakten: Es gab zu jener Zeit keine 5G-Tests in Den Haag. Zwischen Oktober und November 2018 starben aber tatsächlich hunderte Stare im Huygenspark in Den Haag. Laut einem Bericht von Mimikama.at ist die Todesursache aber eine andere – die Vögel hätten nicht nur die ungiftigen Beeren, sondern auch die giftigen Nadeln von Eiben gefressen.

Falschmeldung: 5G ist eine völlig neue Mobilfunktechnologie, die dem Militär als Waffe dient

Die Fakten: Energiewaffensysteme wie das "Active Denial System" nutzen den Frequenzbereich von 95 Gigahertz (GHz) und haben nichts mit 5G zu tun. Laut nationalem Frequenzzuweisungsplan wird der 95-GHz-Frequenzbereich in der Schweiz für Radioastronomie und Satellitennavigation genutzt. 5G wird in der Schweiz seit Ende März 2019 in den Frequenzbereichen von 700 Megahertz (MHz) bis 3,8 GHz genutzt. Gemäss Verordnungen verhindern die Mobilfunkgrenzwerte eine schädliche Erwärmung des Körpers durch Antennenstrahlung.

Falschmeldung: 5G erzeugt Krebs

Die Fakten: Wie die Krebsliga Schweiz sagt, unterscheidet sich 5G, wie es in den kommenden Jahren eingesetzt wird, technisch und deshalb auch in seiner biologischen Wirkung kaum von 4G. Nach allem, was heute wissenschaftlich bekannt sei, gebe es keine Gesundheitsschäden aufgrund von Mobilfunkstrahlung. Die Datenlage zu Krebs sei aber teilweise noch unsicher. Die internationale Krebsforschungsagentur IARC bezeichne deshalb Mobilfunkstrahlung vorsichtshalber als "möglicherweise krebserregend" – genauso wie Kaffee und sehr viele andere Stoffe. 90 Prozent der individuellen Strahlenbelastung werde durch das eigene Handy verursacht – auch durch solche Geräte, die noch gar nicht 5G-fähig seien.

Lesen Sie im Beitrag "Warum die Schweiz 5G braucht" mehr über die Anwendungsfelder des neuen Mobilfunkstandards und dessen Einführung in der Schweiz.

Falschmeldung: 5G lässt Bienen sterben

Die Fakten: Jean-Daniel Charrière, wissenschaftlicher Mitarbeiter von Agroscope, das Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung, sagt dazu: "Alle bisherigen Studien zu diesem Thema konnten nicht bestätigen, dass Elektrosmog für Bienen problematisch ist."

Falschmeldung: Öffentliche Aufrufe wie "5gspaceappeal.org" behaupten, 5G sei etwas völlig Neues und viel schädlicher als 4G

Die Fakten: Die Bedenken beziehen sich auf Millimeterwellen und auf die Frequenzbereiche von 26 GHz bis 300 GHz. Diese Frequenzen wurden in der Schweiz bei der Konzessionsvergabe gar nicht vergeben und stehen daher gegenwärtig auch nicht für Mobilfunk und 5G zur Verfügung. Die seit März 2019 eingesetzten, konzessionierten 5G-Frequenzen haben eine sehr ähnliche Charakteristik wie die bisherigen, seit 30 Jahren genutzten Mobilfunktechnologien. Einige der neu vergebenen Frequenzen wurden zuvor für die Radio- und TV-Übertragung genutzt. Daher sind auch in Sachen Strahlenbelastung keine wesentlichen Änderungen zu erwarten.

Falschmeldung: Elektrosensible Menschen werden viel stärker unter 5G leiden

Die Fakten: Es gibt laut Experten sehr viele Studien zur Elektrosensibilität. In Doppelblindstudien im Labor wurde kein Beweis dafür gefunden, dass Mobilfunkstrahlung einen Einfluss auf das Wohlbefinden hat. Die Symptome werden aber von Betroffenen subjektiv – mangels einer klaren Diagnose – der Strahlung zugeordnet. Wenn Mobilfunkstrahlung Symptome auslöst, dann also höchstens bei einer sehr kleinen Minderheit. Feststellbar ist ein sogenannter Nocebo-Effekt, bei dem erwartete negative Wirkungen spürbar sind.

Falschmeldung: Der Staat und die Mobilfunkbetreiber stecken unter einer Decke – 5G wird durch die Hintertür eingeführt

Die Fakten: Die für 5G zu nutzenden Frequenzen wurden vom Bundesrat im Rahmen des nationalen Frequenzzuweisungsplanes festgelegt. Die Frequenzen wurden von der eidgenössischen Kommunikationskommission Comcom im Rahmen einer Auktion vergeben. Mit der Erteilung der Funkkonzessionen durch die Comcom an die Mobilfunkbetreiber sind diese berechtigt, die Frequenzen zu nutzen. Um 5G an bestehenden oder neuen Mobilfunkstandorten in Betrieb nehmen zu können, werden entsprechende Gesuche an die zuständigen Fach- beziehungsweise Bewilligungsbehörden in den Kantonen und Gemeinden gestellt. Nach einem positiven Bescheid nehmen die Mobilfunkbetreiber 5G am jeweiligen Standort in Betrieb.

Falschmeldung: Mit 5G braucht es nur ganz kleine, lokale Antennen

Die Fakten: Weltweit habe sich ein "De-facto-Standard" beim Bau von Mobilfunknetzen etabliert. Leistungsstarke Antennen auf Hausdächern oder Sendemasten tragen die Hauptlast der Mobilfunkversorgung und werden durch kleinere und lokale Antennen ergänzt. An diesem Grundsatz der mehrschichtigen Mobilnetz-Architektur ändert sich aufgrund der physikalischen Begebenheiten mit 5G nichts, wie Asut schreibt. Leistungsstarke Antennen dienen der Flächenabdeckung und der Kapazität inner- und ausserhalb von Gebäuden. Zur Netzverdichtung und für Kapazitätserhöhungen kommen Kleinzellen an Orten zum Einsatz, an denen sehr viel Mobilfunkverkehr anfällt. Kleinzellen eignen sich aber nicht dazu, die Abdeckung innerhalb von Gebäuden zu verbessern. Für die zusätzliche Versorgung in einzelnen Räumen innerhalb von Gebäuden kämen allenfalls noch Femtozellen zum Einsatz.

Falschmeldung: 5G braucht es nicht, 4G reicht noch lange

Die Fakten: Laut Bakom lassen sich mit 5G zum einen die Kapazitätsengpässe in den heutigen 4G-Mobilfunknetzen beheben. Zum anderen ist 5G für die Digitalisierung und Innovation in der Schweiz von grosser Bedeutung. Die Nutzung von 5G erfolgt im Einklang mit der bundesrätlichen Strategie "Digitale Schweiz". Neben leistungsfähiger Mobilkommunikation wird 5G gemäss Comcom viele neue Anwendungen ermöglichen, etwa im Internet der Dinge (IoT), für E-Health-Anwendungen, bei bildverarbeitenden Anwendungen wie Virtual Reality und Augmented Reality oder für eine intelligente Verkehrssteuerung.

Falschmeldung: Es gibt tausende wissenschaftliche Studien, die beweisen, dass Mobilfunk schädlich ist

Die Fakten: In einer Ausgabe der NZZ heisst es: "Unterhalb der gängigen Grenzwerte für die Strahlung konnte keine Studie Risiken nachweisen." Viele Studien, die behaupten, elektromagnetische Felder schädigen die Gesundheit, erfüllen die Kriterien der Wissenschaftlichkeit nicht. Dazu gehören die Reproduzierbarkeit der Studie sowie deren Veröffentlichung in einem Wissenschaftsjournal. Qualitätsmerkmale, die viele Studien nicht erfüllen können, wie Harald Walach sagt.

Swisscom lud Ende März zur Diskussion über 5G – und über das Ende von 2G. Lesen Sie hier mehr im Bericht dazu.

Webcode
DPF8_132719

Meist gelesen

» Mehr News