Für Schmuck und Spielzeug

Bundesgericht stellt Apple unter Markenschutz

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Apple hat sich vor dem Bundesgericht gegen das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum durchgesetzt. Der Name des US-amerikanischen Tech-Konzerns wird in der Schweiz für Schmuck und Uhren unter Markenschutz gestellt.

(Source: Medhat Dawoud / Unsplash)
(Source: Medhat Dawoud / Unsplash)

Der US-amerikanische Technologiekonzern Apple hat sich vor dem Bundesgericht gegen das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum durchgesetzt. Das Gericht liess den Firmennamen des Unternehmens für Schmuck und Spielzeuge unter Markenschutz stellen, wie "Watson" berichtet. Für Kategorien wie Uhren und Computer sei Apple bereits im Schweizer Markenregister eingetragen.

Laut "Watson" drehte sich der Rechtsstreit in erster Linie um die Frage, was Schweizern beim Wort Apple als erstes in den Sinn kommt. So liessen sich Wörter, die ein Produkt beschrieben nicht ins Markenregister eintragen, da sie zum Allgemeingut gehörten. Werde der Begriff jedoch als Herkunftshinweis verstanden, könne er geschützt werden.

Das Institut für Geistiges Eigentum argumentierte, dass das Wort zum englischen Grundwortschatz gehört und dass der Apfel als Form und Motiv für Spiele geläufig ist, wie "Watson" schreibt. Der US-Konzern hielt dagegen, dass der Durchschnittskonsument das Wort beim Lesen nicht automatisch ins Deutsche übersetze, wenn es sich nicht um Obst sondern um Spielzeuge oder Schmuck handle. Dann denke der Konsument nicht Apfel sondern eben Apple. Das sah auch das Bundesgericht so.

Es ist bei weitem nicht der erste Rechtsstreit, in den Apple involviert war. Erst vor Kurzem legte Apple den Patenstreit mit Chip-Hersteller Qualcomm, der über zwei Jahre tobte, nieder. Erfahren Sie hier mehr dazu.

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