Nationalrats-Entscheid

Update: Werbung überspulen bleibt erlaubt

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Der Nationalrat hat über das Überspulen von Werbung im TV entschieden. Replay-TV bleibt erlaubt. Suissedigital begrüsst den Entscheid.

(Source: StockSnap / pixabay.com)
(Source: StockSnap / pixabay.com)

Update vom 14. Dezember 2018: Der Nationalrat hat über einen Streitpunkt der Urheberrechtsrevision entschieden. Wie der "Blick" berichtet, wird das Überspulen von Werbung nicht verboten. Die grosse Parlamentskammer gehe damit einen anderen Weg als ihre Rechtskommission. Diese habe im Gesetz verankern wollen, dass TV-Sender mit den Kabelunternehmen über die Möglichkeit zum Überspringen von Werbung verhandeln könnten.

In einer Mitteilung begrüsste der Telko-Verband Suissedigital den Entscheid. Alle Beteiligten, auch die TV-Sender, würden davon profitieren.

Update vom 31. Oktober 2018: UPC und Salt haben in einer Medienmitteilung vor der bevorstehenden Revision des Urheberrechts durch den Nationalrat und die resultierende Neuverhandlung über Replay-TV gewarnt. Als Mitglieder von Suissedigital wehren sich UPC und Salt gegen den Vorschlag, Replay-TV zu verbieten. Dieser würde einerseits viele Verlierer mit sich bringen und andererseits die TV-Sender doppelt vergüten. 70 Prozent der UPC-TV-Kunden nutzen laut UPC zeitversetztes Fernsehen. UPC schreibt: "Replay-TV ist seit der Einführung im Jahr 2012 nicht mehr vom TV-Erlebnis wegzudenken.“

Weiter heisst es, der Vorschlag der Rechtskommission stehe im Widerspruch zur Vereinbarung gemäss Gemeinsamen Tarif 12 (GT 12), welchen die Rechteinhaber, TV-Anbieter sowie Konsumentenvertreter ausgehandelt hätten. Direkte Kompensationszahlungen an TV-Programmveranstalter wären eine doppelte Vergütung an die Sender, da die bestehende Entschädigung nach GT 12 diese schon beinhalte.

Vor wenigen Wochen hatten verschiedene Fernsehsender ihre Forderung geäussert, dass sie über die Ausstrahlung von Werbeblöcken mitentscheiden können beziehungsweise für das Nicht-Senden entschädigt werden sollen. Die Sender bekämen nur einen Bruchteil der Providereinnahmen von den Vergütungen durch Abokosten. Ein vollkommenes Verbot fordern aber auch sie nicht.

Originalartikel vom 22. Oktober 2018:

Verschiedene Fernsehsender haben bei der Rechtskommission des Nationalrats einen Angriff auf das zeitversetzte Fernsehen, explizit das Vorwärtsspulen, gestartet. Wie die NZZ am Sonntag berichtet, wollen die Sender im Zuge der Revision des Urheberrechts umsetzen, dass Telekomanbieter wie Swisscom oder UPC zwar noch zeitversetztes Fernsehen anbieten dürfen, jedoch die Zustimmung der Kanäle dazu benötigen. Über den Antrag auf der Traktandenliste will der Nationalrat noch diese Woche beraten.

Konsequenzen für Konsumenten und TV-Streaming-Dienste

Ein Entscheid zu Gunsten der Fernsehsender hätte weitreichende Folgen. Konsumentenschützerin Sara Stalder sagt: "Die TV-Sender könnten so die Art und Weise definieren, wie das zeitversetzte Fernsehen genutzt wird. Die Sender könnten verbieten, dass Nutzer die Werbeblöcke überspulen und sie könnten höhere Vergütungen für die nicht gezeigte Werbung verlangen, was die Abonnentenkosten wiederum erhöhen würde." Stalder geht davon aus, dass kleinere Anbieter, wie reine Streaming-Dienste wie Zattoo, das zeitversetzte Fernsehen aufgrund der Vergütungen nicht mehr anbieten könnten.

Die Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen (IRF), zu der beispielsweise ARD, ZDF, ORF, RTL, Prosieben, Sat1 und die SRG gehören, behauptet hingegen, dass sie die Replay-Funktion nicht einschränken oder gar verbieten wollen, denn die Sender hätten ein grosses Interesse an der Funktion. Ausserdem halten sie die Abokosten für die Konsumenten schon jetzt für genug. Gemäss Report der IRF verzeichneten die Sender 2017 Einbussen von rund 110 Millionen Franken im TV-Werbe-Markt. Besonders die Zukunft der Privatsender sei durch das zeitversetzte Fernsehen bedroht, schreibt der IRF weiter. Ein weiteres Problem sei der Umstand, dass der Löwenanteil der Abogebühren für das Überspringen der Werbung nicht an die TV-Sender fliesse, sondern an die Telkos.

Konsumentenschützerin Stalder und der Geschäftsführer des Schweizerischen Verbands der Streaming-Anbieter, Alexander Schmid, widersprechen jedoch dieser Aussage, weil es dazu keine entsprechenden Zahlen gebe.

Bereits zweiter Vorstoss gegen Replay-TV

Bereits im Sommer versuchten die Fernsehsender Replay-Angebote nur noch mit einer Zustimmung der Fernsehstationen durchzusetzen, was die Fernmeldekommission des Nationalrates entgegen vieler Einschätzungen annahm. Doch nach einer Protestaktion verwarf diese den Entscheid wieder. Die Konsumenten haben den Konsumentenschutz und den Schweizerischen Gewerbeverband im Rücken. Direktor Henrique Schneider konstatiert: "Die TV-Sender werden für die Bereitstellung des Signals entschädigt. Es kann nicht sein, dass sie auch noch bestimmen, wie dieses Signal genutzt werden darf."

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