Unterwegs mit dem E-Scooter: Das gilt es zu beachten
Auf Schweizer Trottoirs und Strassen häufen sich die fahrenden und die herumstehenden E-Scooter. Mit der steigenden Anzahl Trottis erhöht sich auch das Gefahrenpotenzial.
Auf Schweizer Trottoirs und Strassen häufen sich die fahrenden und die herumstehenden E-Scooter. Dieses Jahr flitzen rund 8300 Miet-E-Trottinetts von verschiedenen Anbietern herum, wie aus einer Statistik des "Tagesanzeigers" hervorgeht. Digitec Galaxus verkaufte im vergangenen Jahr gar E-Scooter im fünfstelligen Bereich, wie "SRF" berichtet. Obwohl der grosse Boom zwar vorbei sei, nehme die Anzahl Geräte mit Strassenzulassung zu. Mit der steigenden Anzahl Elektroscooter erhöht sich aber auch das Gefahrenpotenzial, wie "SRF" weiter schreibt.
Wer auf einem E-Trotti durch die Gegend düst, sollte sich deshalb über die folgenden Punkte im Klaren sein:
- Mehr Unfälle: Die Unfallstatistiken der Polizeien Luzern und St. Gallen beispielsweise zeigen eine Zunahme, wie es bei "SRF" weiter heisst. Im Kanton St. Gallen seien 2022 zehnmal mehr Unfälle registriert worden als 2019. Die Unglücke endeten häufig tragisch, da viele Fahrerinnen und Fahrer keinen Helm trugen und deshalb schwere Verletzungen erlitten.
- Intensivierte Kontrollen: Gerade weil die Zahl der Unfälle steigt, führten diverse Polizeikorps mehr Kontrollen durch. Deswegen seien die E-Scooter in Informationskampagnen thematisiert worden, um die Bevölkerung zu sensibilisieren.
- Mangelndes Wissen: E-Trottinette mit einer Strassenzulassung gelten als "Leicht-Motorfahrrad". Somit dürfen damit nur Personen ab 14 Jahren fahren - und das auch nur, wenn ein Töffli-Ausweis (Kategorie M) oder ein Traktor-Ausweis (Kategorie G) vorliegt. Was vielen Fahrerinnen und Fahrern ausserdem nicht bewusst sein dürfte: Für E-Scooter gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder und E-Bikes. Das heisst, diese dürfen nicht auf Trottoirs zum Einsatz kommen. Fahren darf man die Trottis nur auf Velowegen oder am Strassenrand.
- Hohe Geschwindigkeit: E-Trottis mit Strassenzulassung dürften nur eine Leistung von 500 Watt haben und höchstens 20 km/h fahren. Wer sich nicht daran hält, muss saftige Bussen in Kauf nehmen. Im Januar wurde in Baden (AG) ein Mann zu einer Strafe von 6000 Franken verdonnert, weil er ohne Führerausweis und ohne Haftpflichtversicherung (Nummernschild) unterwegs war, wie "SRF" berichtet.