Ausnutzung der Marktmacht

Bundesverwaltungsgericht senkt Strafe gegen Swisscom

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Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Strafe der Weko gegen Swisscom reduziert. Der Telko hatte Anfang der 2000er-Jahre gemäss Urteil seine Marktmacht im Bereich ADSL missbraucht. Swisscom will das Urteil weiter anfechten.

Ende 2009 hat die Wettbewerbskommission eine Strafe von 219 Millionen Franken gegen Swisscom ausgesprochen. Die Wettbewerbshüter bestraften den Telko für den Missbrauch seiner Marktmacht beim Breitbandnetz (ADSL). Bis zum 31. Dezember 2007 habe Swisscom zu hohe Gebühren für Breitbandvorleistungsdienste von Wettbewerbern verlangt. Die Weko stellte einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Swisscom fest. Die Wettbewerber seien dadurch finanziell geschädigt worden, begründete die Weko den Strafentscheid.

Swisscom war seinerzeit mit dem Urteil nicht einverstanden und legte Widerspruch ein. Am Dienstag bestätigte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil der Weko. Gleichzeitig senkte das Gericht die Strafe um 33 Millionen Franken auf 186 Millionen, wie der Telko mitteilt. Mit dem Richterspruch zeigte sich Swisscom aber noch nicht zufrieden und kündigte eine Beschwerde vor dem Bundesgericht an. Damit sollen "wichtige Fragen" geklärt werden, heisst es als Begründung.

In der Mitteilung zeigte sich Swisscom uneinsichtig. Die Strafe sei nicht gerechtfertigt, da das Unternehmen seine Marktmacht nicht missbraucht habe. Vielmehr habe der Telko seinen Mitbewerbern freiwillig Zugang zu seinem Netz gewährt.

Den nun verhängten Strafbetrag wird Swisscom in seiner Bilanz für das dritte Quartal zurückstellen. Folglich rechnet der Telko mit einer Belastung des Betriebsergebnisses in diesem Zeitraum.

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