Mit dem E-Trotti in die Ferien

Das gilt für E-Scooter im Ausland

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von Alexandra Hüsler und jor

Ferienzeit ist Reisezeit. Wer seinen eigenen E-Scooter mit in die Sommerferien nehmen will, sollte sich vorab über die lokalen Regelungen informieren. Um auf der sicheren Seite zu sein, vor allem was die Versicherungspflicht anbelangt, empfiehlt sich das Mieten vor Ort.

(Source: Gotrax / Unsplash)
(Source: Gotrax / Unsplash)

Wer den eigenen E-Scooter in die Ferien mitnehmen will, muss diverse Regeln befolgen. Denn wie das Kundenmagazin "Espresso" des "SRF" schreibt, gelten in anderen europäischen Ländern andere Regelungen in Bezug auf Mindestalter, Ausweise, Versicherungsnachweise und Helmpflicht. 

In der Schweiz dürfen Jugendliche nach bestandener Töffli-Prüfung mit einem Führerausweis der Kategorie M E-Scooter, E-Bikes oder Stehroller bis maximal 25 Kilometer pro Stunde fahren; ab 16 Jahren ist kein Führerausweis mehr nötig. Eine Helmpflicht sowie eine Versicherungspflicht bestehen hierzulande nicht. Bei einem Unfall sei man aber mit einer Privathaftpflichtversicherung zumindest bezüglich etwaiger Schäden an Dritten auf der sicheren Seite, schreibt "Espresso" weiter.

Regelungen in anderen Staaten

In Deutschland ist ein Versicherungsnachweis in Form eines Klebers Pflicht. Dieser kostet gemäss "SRF" 30 Euro pro Jahr. Ohne Kleber darf man nicht mit dem E-Scooter fahren und ein Nichtbeachten der Versicherungsnachweispflicht kann in einer Busse resultieren. 

Bei unseren westlich gelegenen Nachbarn in Frankreich muss man für das Benutzen eines E-Trottinetts eine Zusatzversicherung nachweisen können. Zudem bestehe in Frankreich eine Helmpflicht, heisst es weiter. 

In Österreich gelten ähnliche Vorschriften wie in der Schweiz. Es gebe weder eine Versicherungs- noch eine Helmpflicht. Kinder dürfen zudem schon ab 12 Jahren ein E-Trottinett fahren. 

In Italien gibt es noch keine Versicherungspflicht und die Helmpflicht besteht erst ab 18 Jahren. Es stehe aber eine Gesetzesverschärfung kurz bevor.

In Grossbritannien sind E-Trottinetts bis auf wenige Ausnahmen nicht erlaubt, während in den Niederlanden nur Modelle erlaubt sind, die das hiesige Strassenverkehrsamt RDW zugelassen hat. 

Mieten 

Es empfehle sich nur dann, den eigenen E-Scooter in die Ferien mitzunehmen, wenn man sich vorgängig informiert und entsprechend vorbereitet habe. Beim Mieten vor Ort müsse man sich weniger um versicherungstechnische Fragen kümmern.

Sonderfälle gibt es auch beim Mieten vor Ort; so ist das Vermieten von E-Scootern in Paris seit 2023 nicht mehr erlaubt, wie "SRF" berichtet. In skandinavischen Städten ist teilweise das Vermieten in der Nacht verboten. 

Wer Fragen zur Versicherung hat, sollte sich an die eigene Versicherung wenden. Bei Fragen bezüglich der geltenden Regeln vor Ort kann man die lokalen Strassenverkehrsämter anfragen. Zudem haben der Schweizer TCS und der deutsche ADAC entsprechende Informationen zusammengetragen.

 

In der Schweiz ist die Anzahl der E-Scooter angestiegen. Dadurch erhöht sich auch das Gefahrenpotential. Was es im Umgang mit den E-Scootern zu beachten gibt, lesen Sie hier.

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