Bereits ab zweitem Quartal 2024

CKW wendet Mindestvergütung für Solarstrom an

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von Sara Meier und tme

Die Axpo-Tochter CKW hat die Mindestvergütungen für Solaranlagen bis 150 kW im zweiten Quartal 2024 eingeführt. Dies nachdem die Schweizer Bevölkerung Ja zum neuen Stromgesetz gesagt hat. Der Bund plant derweil die Mindestvergütung ab dem 1.1. 2025 einzuführen.

(Source: zVg)
(Source: zVg)

Das Axpo-Tochterunternehmen CKW hat beschlossen, die ab 2025 geltende Mindestvergütung für Solaranlagen mit bis zu 150 Kilowatt Leistung einzuführen. Den Entschluss hat CKW nach dem klaren Ja zum neuen Stromgesetz vom 9. Juni 2024 gefasst, wie es in einer Mitteilung heisst. Der Bund sieht die Einführung der Mindestvergütungen zum 1.1.2025 vor. 

Die Mindestvergütung greift, falls der vom Bundesamt für Energie festgelegte Referenzmarktpreis tiefer als der festgelegte Wert der Mindestvergütung liegt. Laut CKW wendet das Unternehmen die vorgesehene Mindestvergütung bereits für die Abrechnung des zweiten Quartals 2024 an. Damit wolle die Axpo-Tochter verhindern, dass Kundinnen und Kunden niedrige Rückliefervergütungen erhielten, falls die Marktpreise für Solarstrom tief seien. 

Dabei orientiere sich CKW an den aktuellen Vorschlägen des Bundesrates, die je nach Grösser der Anlage unterschiedlich hoch ausfallen. Für Anlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung sieht der Bundesrat eine Mindestvergütung von 4,6 Rappen pro Kilowattstunde vor. Auf freiwilliger Basis nehme CKW auch den Herkunftsnachweis für 2 Rappen pro Kilowattstunde (1 Rappen ab 100 Kilowatt Leistung) ab.

 

Im April 2024 schloss CKW übrigens die Umrüstung auf smarte Stromzähler ab. Insgesamt installierte der Energiedienstleister 185'000 Smartmeters, wie Sie hier lesen

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