Mystery-Shopping

Onlinehändler: "Wenn man es genau nimmt, darf man nicht alleine fliegen"

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von Yannick Züllig und lha

Für ihren Sohn sucht Astrid T. eine FPV-Drohne. Weil sie sich weder mit Drohnen noch mit den aktuellen Regulierungen der Fluggeräte auskennt, sucht sie im Handel nach Antworten. Am Ende muss die Mystery-Shopperin ihre Anfrage per Whatsapp verschicken.

Astrids Sohn möchte eine FPV-Drohne mit VR-Brille wie die DJI Avata. (Source: zVg)
Astrids Sohn möchte eine FPV-Drohne mit VR-Brille wie die DJI Avata. (Source: zVg)

Mystery-Shopperin Astrid T. will für ihren Sohn eine First-Person-View(FPV)-Drohne kaufen. Ein solches Fluggerät hatte ihr Sprössling auf einer Messe ausprobiert und wünscht es sich nun für den Eigengebrauch. Astrid weiss aus der Zeitung, dass es diverse Sperrgebiete für Drohnen gibt. Gehört hat sie auch, dass Drohnenpiloten ihr Fluggerät stets im Auge haben müssen. Wie das alles mit FPV-Drohnen, bei denen der Pilot eine VR-Brille trägt, aussieht, weiss sie nicht und will daher fachkundige Beratung einholen.

Digitec

Als Erstes besuchte Astrid eine Verkaufs- und Beratungsstelle von Digitec. Dort wartete sie zwar eine Weile, wurde dann aber freundlich bedient. Zu besonderen Regulierungen für FPV-Drohnen konnte die Verkäuferin jedoch keine Auskunft geben. "Wo Sie die normale fliegen dürfen, dürfen Sie die wohl auch fliegen", vermutete sie. Die Verkäuferin zeigte dann mehrere verschiedene Sets, etwa die DJI FPV Combo mit Drohne, VR-Brille, Conroller und weiterem Zubehör. Auf der Produktseite las die Mystery-Shopperin, dass das Set anfängerfreundlich sei, da die Drohne ausser dem FPV-Modus auch andere Modi biete. Der FPV-Modus selbst sei nichts für Anfänger. Bei dieser Steuerung halte sich die Drohne nicht selbst in der Luft und lasse sich ohne Übung nicht kontrollieren. Andere FPV-Modelle etwa von Align bieten ebenfalls keinen anfängerfreundlichen FPV-Modus, wie Astrid beim Schielen auf die Produktbeschreibung in der Digitec-Filiale erfuhr. Die Mystery-Shopperin bedankte sich für die Beratung und ging weiter.

Media Markt

Als Nächstes besuchte Astrid eine Media-Markt-Filiale. Die Grösse des Geschäfts liess die Mystery-Shopperin zunächst hoffen, doch auch nach einigem Suchen entdeckte sie keine einzige Drohne. Darum ging sie auf einen Verkäufer zu. Dieser führte die Mystery-Shopperin zum Regal mit den Drohnen, doch die Auswahl war bescheiden. Drei Modelle waren ausgestellt, alle von DJI. Ein FPV-Set gebe es in der Filiale nicht, erklärte der Verkäufer, Astrid könne aber separat eine VR-Brille kaufen und über die DJI-App mit der Drohne verbinden. Die Brille könne sie bei Media-Markt aber auch nicht kaufen. Für Anfänger ist es laut Verkäufer sowieso besser, wenn man zunächst mit einer klassischen Steuerung übt. Astrid fragte nach besonderen Regulierungen für die FPV-Drohnen. Auch hier konnte der Verkäufer nicht weiterhelfen. So dankte Astrid für die Beratung und machte sich wieder auf den Weg.

Interdiscount

Die Interdiscount-Filiale, welche die Mystery-Shopperin ansteuerte, war um einiges kleiner als der Media-Markt, der im gleichen Gebäude liegt. Doch das kleinere Geschäft war übersichtlicher, und bald hatte Astrid die Drohnen lokalisiert. Allerdings im Regal mit dem Kinderspielzeug. Die Modelle waren deutlich kleiner und schienen nicht für den Ausseneinsatz geeignet. Bei der Verkäuferin fragte Astrid nach, ob es noch grössere Modelle gebe. Das bejahte die Verkäuferin, allerdings seien diese nur online erhältlich. Vor Kurzem habe man noch eine grosse Drohnen-Aktion gehabt, aber die sei inzwischen wieder vorbei. An der Workstation zeigte die Verkäuferin Astrid ebenfalls die FPV Combo von DJI, die Astrid schon bei Digitec empfohlen wurde. Laut Verkäuferin kann die Mystery-Shopperin die FPV Combo ins Geschäft bestellen. Jedoch konnte die Verkäuferin auch hier nichts zu möglichen Sonderregelungen sagen. Die Mystery-Shopperin bedankte sich für die Beratung und zog weiter.

Fust

Astrids nächste Station war eine Fust-Filiale, die ebenfalls in demselben Einkaufskomplex liegt. Doch dieses Fust-Ladengeschäft verkauft nur Haushaltsgeräte, wie der Mystery-Shopperin schnell erklärt wurde. Für Drohnen müsse sie entweder eine andere Filiale besuchen oder online nachschauen.

Spielwarengeschäft

Astrid wollte jedoch kein weiteres Einkaufszentrum besuchen und schaute stattdessen in einem Spielwarengeschäft vobei. Etwas überrascht entdeckte die Mystery-Shopperin dort eine Drohne, die deutlich stabiler wirkte, als die bei Interdiscount ausgestellten. Dank Handy-App und Pappbrille entsteht sogar eine Art FPV-Drohne, wie es auf der Verpackung hiess. Astrid fragte beim Verkäufer nach, der wiederum nichts zu den Bedienungsregeln sagen konnte. Die Drohne sei jedoch gut für Einsteiger geeignet. "Die ist ja auch für Kinder." Astrid ahnte jedoch, dass das bei ihrem Sohn nicht wirklich gut ankommen würde. Schliesslich ist er bereits 18. Daher dankte sie für die Beratung und machte sich auf den Nachhauseweg.

Online-Fachhändler

Auf dem Nachhauseweg versuchte Astrid, Informationen zum Drohnenfliegen zu finden. Wirklich fündig wurde sie nicht. Allerdings entdeckte die Mystery-Shopperin einen Onlineshop, der sich explizit auf den Handel mit Drohnen fokussiert. Auf der Website begegnete Astrid zum wiederholten Mal dem FPV-Combo-Set von DJI. Ausserdem fand sie eine Telefonnummer, über die man per Whatsapp alle Fragen rund ums Drohnenfliegen stellen kann. Das bewarb zumindest die Seite. Die Mystery-Shopperin schickte eine Anfrage an diese Nummer: Gesucht ist eine FPV-Drohne, die sich für Anfänger eignet und möglichst leicht zu bedienen ist. Zudem möchte Astrid wissen, wo genau ihr Sohn mit der Drohne überhaupt fliegen darf.

Zuletzt fragte die Mystery-Shopperin auch auch hier nach besonderen Regelungen für FPV-Drohnen. Die Antworten des Onlinehändlers liessen nicht lange auf sich warten und fielen deutlich detaillierter aus als in den zuvor besuchten Geschäften. Für Anfänger empfahl der Onlineshopbetreiber zunächst mit Simulationen zu beginnen, denn "einen richtigen Anfängermodus gibt es leider nicht". Auch bei den Sperrgebieten wusste der Spezialist zu helfen und verwies auf eine Karte des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), auf der sämtliche Sperrzonen eingezeichnet sind. Grundsätzlich gelte es, Naturschutzgebiete, Flughäfen und Krankenhäuser zu meiden. Zu den Sonderregeln für FPV-Drohnen heisst es: "Wenn man es genau nimmt, darf man nicht allein fliegen. Man müsste immer einen Spotter dabei haben, der Sichtkontakt zur Drohne hat." Das hörte Astrid zum ersten Mal. Die Mystery-Shopperin war überrascht, dass keiner der zuvor besuchten Händler darüber Bescheid wusste. Ihrem Sohn traute sie nicht zu, jedes Mal einen Spotter mitzunehmen. Sie beschloss darum, dass es höchstens eine normale Drohne geben werde und bereitete sich schon einmal auf eine heftige Diskussion zuhause vor.

Fazit

Nach ihrer Mystery-Shopping-Tour war Astrid etwas enttäuscht vom Handel. Zwar gab es in allen Geschäften mindestens eine Drohne beziehungsweise die Möglichkeit zum Bestellen einer Drohne. Eine detaillierte Beratung erhielt sie jedoch in keinem der Geschäfte. Keine der Verkaufspersonen kannte die wichtigste Sonderregelung für FPV-Drohnen, dass stets ein Spotter dabei sein muss. Während gewisse Händler zugaben, dass sie nichts von Sonderregeln wüssten, hiess es bei anderen schlicht, dass es keine gebe. Bei den meisten bekam Astrid zudem das Gefühl, dass das Verkaufspersonal auch die normalen Regeln für Drohnen nicht kannte. So musste Astrid auf einen Onlineshop, der sich auf Drohnen spezialisiert hat, zurückgreifen, bis sie klare und verbindliche Informationen zum Thema FPV-Drohnen erhielt. Zumindest die Information: «Die darf man nicht allein fliegen», hätte Astrid vom einen oder anderen Händler erwartet. Die Mystery-Shopperin muss aber fairerweise zugeben, dass es sich bei FPV-Drohnen um Nischenprodukte handelt und es – wie sie selbst feststellte – nicht einfach ist, sich alle Regelungen für die Bedienung der Geräte zusammenzusuchen.

Übrigens: Was Drohnenpilotinnen und -piloten in der Schweiz vor dem Abheben beachten sollten, lesen Sie hier.

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